G 24 Arbeit im Feuchten
wer wird untersucht :
Menschen, die Feuchtarbeit leisten, die einen erheblichen Teil der Arbeitszeit einnimmt und bei der die Haut nicht durch persönliche Schutzausrüstung geschützt werden kann, besonders bei zusätzlicher mechanischer und chemischer Einwirkung.
Erfahrungsgemäß sind dabei Tätigkeiten als hautgefährdend anzusehen, bei denen die Beschäftigten regelmäßig mehr als zwei Stunden täglich mit ihren Händen Arbeiten im feuchten Milieu (Hautkontakt mit flüssigen wäßrigen und nicht-wäßrigen Medien) ausführen oder einen entsprechenden Zeitraum feuchtigkeitsdichte Handschuhe (Okklusion) tragen oder häufig bzw. intensiv ihre Hände reinigen müssen, wobei häufig mit etwa 20 x pro Tag angesetzt werden kann; entsprechend weniger, wenn aggressive Reinigungsmaßnahmen zur Anwendung kommen.
Hautkontakt mit chemischen Substanzen mit irritativer bzw. allergener Potenz,
z.B. mit Metallionen (z.B. von Chrom, Nickel, Kobalt),
alkalischen Flüssigkeiten (z.B. wassergemischten Kühlschmiermitteln, Reinigungslösungen),
Detergentien (waschaktiven Substanzen),
Desinfektionsmitteln (z.B. Formaldehyd, Flutaraldehyd, Benzalkoniumchlorid),
Bioziden (z.B. Chlormethylisothiazolon, Formaldehydabspalter),
Lösemitteln (z.B. aliphatischen und aromatischen Kohlenwasserstoffen,
hochsiedenden Mineralölfraktionen, Nitroverdünnungen, Terpentinölen und Terpentinersatzpräparaten),
einigen Kunststoffmono- und oligomeren und ihren Härtern (z.B. Epoxid und Acrylatharzsystemen, Aminhärtern),
Friseurchemikalien (z.B. Glycerylmonothioglykolat, p-Phenylendiamin),
Lötsubstanzen (Kolophonium),
Gummihilfsstoffen (z.B. Thiurame, Carbamate),
parasubstituierten aromatischen Aminen (p-Phenylendiamin, Gummichemikalien, Farbstoffen, Farbentwicklern),
was wird untersucht :
Ärztliche Untersuchung
Nachuntersuchung: Erste 9 – 24 Monate, weitere spätestens nach 60 Monaten oder nach ärztlichem Ermessen