G 37 – BILDSCHIRMARBEITSPLÄTZ
wer wird untersucht :
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind zu veranlassen bei Tätigkeiten an Bildschirmgeräten. Bildschirmarbeit kann z.B. bei ergonomischen Mängeln der Arbeitsplatzgestaltung zu Fehlbelastungen führen. Beschäftigte an Bildschirmarbeitsplätzen sind Beschäftigte, die gewöhnlich bei einem nicht unwesentlichen Teil ihrer normalen Arbeit ein Bildschirmgerät (Monitor) benutzen. Unter “gewöhnlich bei einem nicht unwesentlichen Teil der normalen Arbeit” sind Tätigkeiten zu verstehen, die ohne Bildschirm nicht zu erledigen sind.
Was wird untersucht :
- ärztliche Untersuchung
- Sehtest
- Blutdruck
Nachuntersuchung: Unter 40 Jahre alle 5 Jahre, über 40 Jahre alle 3 Jahre oder nach ärztlichem Ermessen