Gesundheitsuntersuchung

Früherkennung von Krankheiten

Im Rahmen der Gesundheitsuntersuchung werden gesundheitliche Risiken und Belastungen erfasst.

  • Erfragen und Erörtern der Familienanamnese
  • Versicherte zwischen vollendetem 18. und vollendetem 35. Lebensjahr einmalig zum Check-up gehen können.
  • Ab dem vollendeten 35. Lebensjahr haben gesetzlich Versicherte jetzt alle drei und nicht mehr alle zwei Jahre Anspruch auf die Untersuchung.
  • bei Hausvertragspatienten teilweise nach 2 Jahren ( z.B. TKK ) 

Untersuchungsumfang:

  • Anamnese

  • Beratung

  • Blutdruck

  • Blutzucker 

  • körperliche Untersuchung

  • Urinuntersuchung

  • vollständiges Lipidprofil : Gesamtcholesterin, LDL- und HDL-Cholesterin sowie Triglyceride.